Visa für Rentner
Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben und keiner
Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, können ein Non-Immigrant Visum "O" für Rentner
beantragen, wenn sie dem Generalkonsulat folgende Unterlagen vorlegen
können:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet im Original
- Reisepass, gültig für mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus bzw. 18 Monate im Falle von "Mehrfacheinreisen"
- zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- Rentenbescheinigung und/oder Bankkontoauszug
- schriftliche Bestätigung eines gebuchten Flugs zur Ausreise oder Kopie des Flugtickets
- bei Postsendung: ein adressiertes und als Einschreibsendung frankierter Briefumschlag
- CHF 80.- pro Einreise bzw. CHF 185.- für Mehrfacheinreisen ("Multiple Entries").
Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht
verlangen.
Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum "O" berechtigt zu
einem Aufenthalt von max. 90 Tagen, welche innerhalb der Gültigkeitsdauer des
Visums zu erfolgen haben.
Für eine Verlängerung des Non-Immigrant Visum
"O" oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung ist das
Immigration Department zuständig. Das Generalkonsulat kann diesbezüglich keine
Zusicherung machen, berät Sie aber gerne über die geeignete Vorgehensweise und
die Unterlagen, die in einem solchen Fall der thailändischen Behörde
unterbreitet werden müssen.