Visa

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Visa für Rentner


Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, können ein Non-Immigrant Visum "O" für Rentner beantragen, wenn sie dem Generalkonsulat folgende Unterlagen vorlegen können:

Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht verlangen.

Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum "O" berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen, welche innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums zu erfolgen haben.

Für eine Verlängerung des Non-Immigrant Visum "O" oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig. Das Generalkonsulat kann diesbezüglich keine Zusicherung machen, berät Sie aber gerne über die geeignete Vorgehensweise und die Unterlagen, die in einem solchen Fall der thailändischen Behörde unterbreitet werden müssen.