Visa

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Visa für Geschäftsleute


Das Non-Immigrant Visum "B" kann für Aufenthalte aus geschäftlichen Gründen verlangt werden und ist eine Voraussetzung für eine spätere Arbeitsbewilligung, welche auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen Behörde in Thailand erteilt wird, oder für deren Verlängerung.

Für die Erteilung eines Non-Immigrant "B" Visums müssen dem Generalkonsulat folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht verlangen.

Das Non-Immigrant "B" Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums zu erfolgen haben.

Für eine Verlängerung des Non-Immigrant "B" Visums oder eine allfällige Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ist das Immigration Department zuständig.